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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Angebot und Vertragsabschluß, Lieferungen und Leistungen
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine (Gilt nur für Kaufleute)
4. Installation, Schulung und Beratung
5. Gewerbliche Schutzrechte , Urheberrechte, Lieferung von Software-Programmen, Nutzungsberechtigung
6. Abnahme und Gefahrenübergang
7. Preise und Zahlungsbedingungen
8. Eigentumsvorbehalt
9. Gewährleistung
10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
11. Export- und Importgenehmigungen
12. Datenschutz
13. Allgemeine Bestimmung
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1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen", (Raúl) Alberto Molina, (nachfolgend "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" genannt), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Auf den Fachhandelsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" schriftlich
bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen".
2. Angebot und Vertragsabschluß, Lieferungen und Leistungen
2.1 Unsere elektronischen, schriftlichen oder mündlichen Angebote stellen kein Angebot im Rechtssinne dar, sondern verstehen sich nur als Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Ein Vertrag kommt erst mit
schriftlicher Auftragsbestätigung der "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" zustande. Auslieferung und Rechnungserteilung stehen
der schriftlichen Bestätigung gleich.
2.2 "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte oder angepasste
Vertragsprodukte zu liefern, sofern deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Das Recht der Teillieferung und -leistung und deren Fakturierung bleibt der "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" ausdrücklich
vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem
Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von
"Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden
eingeladen werden.
2.5 Fristen, insbesondere Liefertermine werden nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen"
vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig
davon, ob sie bei "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche
Maßnahmen, Arbeitkämpfe jeglicher Art, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern Fristen und Liefer- bzw.
Leistungstermine entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges
auftreten.
2.6 Sollte "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach
einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten.
Soweit die Lieferverzögerung länger als sechs Wochen dauern, ist auch "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" berechtigt ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten
2.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende
Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine (Gilt nur für Kaufleute)
3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebungen von Lieferterminen mit
"Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" vereinbart, die er zu vertreten hat, kann "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" ohne gesonderten Nachweis
Schadensersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen.
3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat
"Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu
bestimmten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
4. Installation, Schulung und Beratung
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Produkten selbst verantwortlich. Sowohl die Installation
durch "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die
Bedienung der gelieferten Produkte, gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer
entsprechenden, schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert berechnet. Sofern eine entsprechende Vereinbarung
gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie
genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht. Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
5. Gewerbliche Schutzrechte , Urheberrechte, Lieferung von Software-Programmen, Nutzungsberechtigung
5.1 An den Vertragsprodukten inkl. Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen
Unterlagen sowie an Software bestehen in der Regel gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte der Hersteller/
Lizenzgeber. Hinweise auf solche Schutzrechte auf den Vertragsprodukten dürfen vom Kunden nicht verändert
abgedeckt oder beseitigt werden.
5.2 Bei Weiterverkauf ist der Kunde verpflichtet seinen Abnehmer auf die vorgenannten Schutzrechte und
Lizenzbedingungen der Hersteller und auf die in den Lizenzbedingungen genannten Einschränkungen hinzuweisen.
5.3 Die Lieferung von Software-Programmen erfolgt unter Beachtung von Lizenzbedingungen der "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen", die vom Kunden anerkannt werden. Sind die Software-Programme nicht von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen"
erstellt, sondern einem anderen Hersteller, werden dessen Lizenzbedingungen in den Vertrag einbezogen und vom
Kunden anerkannt. Das Urheberrecht steht dem Hersteller der Programme zu, der Kunde erhält lediglich ein
Nutzungsrecht an den veräußerten Software-Programmen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder
Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde die "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" von allen Ansprüchen
freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend
gemacht werden.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, Kopien der Software-Produkte nicht an Dritte weiterzugeben; hierzu gehören auch Niederlassungen oder Tochtergesellschaften des Kunden. Für Programmhandbücher und andere Unterlagen
gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich Reproduktion und Weitergabe. Stammen die Software-Produkte von
einem anderen Hersteller, gelten für das Verbot der Weitergabe der Software-Produkte dessen Bestimmungen, die
der Kunde hiermit anerkennt.
5.5 Eine Verletzung der Verpflichtungen des Kunden zu Ziff. 2 berechtigt "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen", vom Kunden eine
Vertragsstrafe von 5.000 Euro für den Fall der Zuwiderhandlung zu fordern. Davon unberührt bleibt die
Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen gegen den Kunden.
6. Abnahme und Gefahrenübergang
6.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen.
Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen
nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
6.2 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen
Personen, die von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des
Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne
Verschulden von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft an den Kunden über.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Datenträger und deren Erstellung, Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind ggf. die Preise der Auftragsbestätigung wenn sie von der Preisliste abweichen, zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise
vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet. Dienstleistungen
werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.
"Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate
ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen
Preise berechnet.
7.2 Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungserstellung erfolg mit Lieferung.
Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" kosten- und spesenfrei
angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger
Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
8.2 Der Kunde ist zur Weitergabe des Vertragsproduktes im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter
Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" hinzuweisen und "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür
verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" berücksichtigt.
8.3 Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit nicht "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" gehörenden Waren wird
"Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" Miteigentümer an der einheitlichen Sache. Die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis
des Rechnungswertes, den die Einzelkomponenten zur Zeit der Verbindung haben. Be- und Verarbeitung der
Vorbehaltsware erfolgen für "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" als Hersteller, ohne "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" zu verpflichten. An
der verarbeiteten Ware entsteht Miteigentum von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" im Sinne der vorstehenden
Bestimmungen.
8.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden ist
"Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware nach Mahnung
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen"
gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
8.5 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der
Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" ab. "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen"
ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und –verpflichtet. Auf
Verlangen von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" verpflichtet sich der Kunde die abgetretenen Forderungen zu benennen.
"Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretungen offen legen.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" um mehr als 20%, gibt
"Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
9. Gewährleistung
9.1 "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind. "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen"
gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und
in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibung in der
Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von
Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen"
schriftlich bestätigt wurden.
9.2 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler bei Software-Programmen unter allen
Anwendungsgebieten auszuschließen. "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" übernimmt deshalb die Gewährleistung für
Programme nur insoweit, als diese im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar sind. "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" gewährleistet, dass der Programmträger bei der Übergabe an den Kunden keine Material- und
Herstellungsfehler hat. Die Verantwortung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden
genügen, sowie dass die Auswahl, die Installation und die Nutzung der Programme die beabsichtigten Ergebnisse
tragen, liegt beim Kunden.
9.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und
fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete
Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche
oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn,
der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung
entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht werden.
9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und
gilt auch für den Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend
gemacht werden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt die "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen"
etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den
Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
9.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" über. Falls "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" Mängel innerhalb einer
angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die
Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9.6 Gilt nur für Kaufleute:
Im Falle der Nachbesserung übernimmt "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der
Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten
für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis
stehen.
9.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen
Servicepreisen der "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" berechnet. Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen
vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht
aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung / Garantie sowie bei
kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des
Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
10. Haftung und weitergehende Gewährleistung
10.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich
aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche
wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. §823
BGB.
10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer das Folgeschadensrisiko umfassenden
Eigenschaftssicherung Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht
10.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von 12 Monaten seit Lieferung bzw. Erbringen der Leistung.
11. Export- und Importgenehmigungen
11.1 Von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in
systemintegrierter Form - ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den
Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten
Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim
Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office
of Export Administration, Washington, D.C. 20230, erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen
Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf.
notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen. Bevor er solche
Produkte exportiert.
11.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen",
bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen".
12. Datenschutz
Der Kunde "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen", die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
13. Allgemeine Bestimmung
13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München.
13.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sind ausgeschlossen
13.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder
unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon
unberührt
Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" kosten- und spesenfrei
angenommen.
Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht "Alberto Molina IT- & TK-Lösungen" ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf
Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
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